Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
a. Für alle derzeitigen und künftigen Leistungen aller Art gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen treten
ausschließlich dann in Kraft, wenn SB Autoglas-Folientechnik mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
II. Preise & Preisberechnungen
a. Preise werden individuell berechnet. Die Preisangaben von SB Autoglas-Folientechnik verstehen sich als Endpreis, da nach § 19 UstG keine gesetzliche
Mehrwertsteuer anfällt.
b. Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Es kann zusätzlich eine Anfahrtspauschale fällig
werden, sofern Leistungen nur vor Ort erbracht werden können.
III. Angebote
a. Angebote von SB Autoglas-Folientechnik sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande oder durch
Erbringen der Leistung.
b. Bei Preisänderungen der Lieferanten, behalten wir uns eine Anpassung des Angebotspreises vor.
IV. Termine
a. Von SB Autoglas-Folientechnik angegebene Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.
Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für SB Autoglas-Folientechnik nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
b. Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von SB Autoglas-Folientechnik zurückzuführen sind, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht,
unabhängig davon, auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen SB Autoglas-Folientechnik.
V. Zahlung & Erfüllung
a. Unsere Rechnung wird bei Übergabe gestellt. Der vereinbarte Preis ist bei Lieferung / Abholung in bar fällig soweit nicht anders vereinbart.
b. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 250,00€ stellen wir dem Auftraggeber die dementsprechenden Materialkosten vorher in Rechnung. Der Restbetrag ist
bei Fertigstellung fällig.
c. Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Standort
von SB Autoglas-Folientechnik.
d. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden all die Forderung von SB Autoglas-Folientechnik sofort fällig. SB Autoglas-Folientechnik behält sich
die Geltendmachung eines Schadens vor.
e. Vor Bezahlung der offenen Rechnung ist SB Autoglas-Folientechnik nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.
VI. Entwürfe & Schutzrechte
a. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur
Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und
Urheberrechte.
b. SB Autoglas-Folientechnik prüft nicht, ob vom Kunden gestellte und bestellte Designs Rechte Dritter verletzen, dies ist ausschließlich Sache des Auftraggebers.
Eine Haftung von SB Autoglas-Folientechnik besteht soweit nicht.
VII. Mängelrügen
a. Jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach der
erbrachten Leistung zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.
b. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei mind. drei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass
vereinbart werden.
c. Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.
VIII. Haftung & Gewährleistung
a. SB Autoglas-Folientechnik haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen besteht nicht.
b. SB Autoglas-Folientechnik haftete nicht für nachstehende Fälle: 1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt. 2. Beschädigung oder Mängel, die auf
Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 3. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte. 4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. 5.Schäden die Bauart- und
altersbedingt, trotz sachgerechter De- und Montage entstehen können. 6. Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.
c. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet SB Autoglas-Folientechnik nicht.
d. SB Autoglas-Folientechnik übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
e. Die Folierungen werden nach Herstellervorgaben der Folienlieferanten und unter Berücksichtigung der Haftungsrichtlinien ausgeführt.
IX. Rücktritt
a. Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist maximal sieben Tage nach Auftragserteilung möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits
entstandenen Kosten zu ersetzen.
X. Schlussbestimmungen
a. Alle Verträge von SB Autoglas-Folientechnik unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b. Soweit einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Unwirksame Klauseln sowie Regelungslücken
werden durch eine Wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich oder bei einer Regelungslücke einem gerechten wirtschaftlichen Interessenausgleich am nächsten
kommt.